| Landtag | Dieser Text beschreibt Landtag. Der untere Text beinhaltet die Landtag Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Landtag Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Landtag fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Landtag möglichst ausführlich zu halten.
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- in Deutschland heute das Parlament eines Bundeslandes. Siehe Landesparlament
- in Österreich das Abgeordnetenhaus eines Bundeslandes. Siehe Landtag (Österreich)
- Das Parlament des Fürstentums Liechtenstein
- die seit dem 15. oder 16. Jahrhundert in Deutschland betehenden Versammlungen der Landstände. Sie wurden von den Landesherren einberufen. In diesem Sinne auch die Landesversammlungen nichtdeutscher Territorien, z.B.: Sabor (Kroatien), Sněm (Böhmen, Mähren, Fürstentümer Ratibor und Techen in Schlesien). siehe Landtag (historisch)
- in der Sprache der Seeleute den Tag des Landganges
Siehe auch: Föderalismus, Grundgesetz
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